Verpflichtende Hervorhebung von Public-Value-Angeboten

Sky ist verpflichtet, bestimmte so genannte Public-Value-Angebote (Rundfunk- und Telemedienangebote) auf ihrer Benutzeroberfläche hervorzuheben. Als Public Value werden Angebote bezeichnet, die nach dem Gesetz in besonderem Maße zur Medienvielfalt beitragen. 

Welche Angebote diesen Public-Value-Status haben, wird vom Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden bestimmt. Weitere Infos wie auch die aktuelle Liste an Public-Value-Angeboten findest du auf der Webseite der Landesmedienanstalten (die-medienanstalten.de/public-value).

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