Ab dem 1. Juli 2024 ist es dem Vermieter nicht mehr gestattet, die Kosten für den Kabelfernsehanschluss pauschal über die Mietnebenkosten abzurechnen ("Wegfall des Nebenkostenprivilegs").
- Bisher durften Vermieter über den TV-Empfang entscheiden und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter verteilen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab dem 1. Juli 2024 eine Umverteilung der Kabel-TV-Gebühren nicht mehr erlaubt.
- Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch, es fallen keine weiteren Kosten an. Vermieter werden ihre Mieter informieren, wenn es soweit ist. Eine separate Kündigung seitens des Mieters ist nicht notwendig.
- Von dieser Änderung sind alle Haushalte betroffen, die in einem Mietverhältnis sind und in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen.
- Um weiterhin Fernsehen empfangen zu können, empfehlen wir, sich zeitnah um einen neuen TV-Tarif zu kümmern. Zum Beispiel ist für Sky übers Internet lediglich eine bestehende Internetverbindung erforderlich. Man spart sich die Kosten für den Kabelfernsehanschluss.
- Vermieter können ihren Mietern Fernsehen über das Internet mit Sky empfehlen. So sparen die Mieter sich die Suche nach einem neuen Kabelanschluss und die Kabelgebühr.