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Teilnahmebedingungen für TV-Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen für TV-Gewinnspiele

Die Teilnahme an TV-Gewinnspielen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Die Durchführung von Gewinnspielen sowie die Ermittlung der Gewinner obliegt allein Sky. Für den Fall, dass eine Bereitstellung der Preise nicht oder nur unter unvorhergesehen hohem Aufwand möglich sein sollte, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Ersatzpreis.

1. Teilnahme

1.1 Gewinnspielteilnahme erst ab 18 Jahren. Minderjährige bedürfen zu Ihrer Teilnahme, sofern diese ausdrücklich am Gewinnspiel teilnehmen dürfen, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Soweit Minderjährigen eine Teilnahme untersagt ist, dürfen keine Gewinne an diese ausgeschüttet werden.
1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Sky, der jeweils beteiligten Personen sowie jeweils deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Sky behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, die soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich erscheint.
1.3 Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS und/oder online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, es sei denn, das konkrete Gewinnspiel erlaubt die Teilnahme aus dem Ausland. Bei Teilnahme per Telefon kostet jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz EUR 0,50. Anrufe aus Mobilfunknetzen können erhebliche höhere Preise haben, die beim jeweiligen Netzbetreiber erfragt werden können
1.4 Die Teilnahme per Telefon und Tarifierung des Anrufs erfolgt bereits dann, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört. Sollte der Zufallsgenerator den jeweiligen Anrufer auswählen, kann er seine Antwort unter Angabe von Namen und Anschrift auf dem automatischen Anrufbeantworter hinterlassen. Bei der Gewinnermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind.
1.5 Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und die Daten vollständig sind.

2. Durchführung und Abwicklung

2.1 Die Gewinner werden per Losentscheid aus allen Teilnehmern bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmern mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn je Gewinnspiel möglich.
2.2 Die Gewinner werden von Sky schriftlich und/oder telefonisch benachrichtigt und/oder auf dieser Sky Website namentlich (Vor- und Nachname) bekannt gegeben. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Sky weist ausdrücklich darauf hin, dass es keiner Bestätigung des Gewinners durch Rückruf einer 0190-/0900-/0137/-0180-Rufnummer bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht von Sky. Sky empfiehlt daher dringend, diese Aufforderungen zu ignorieren, da sie nach unserer Kenntnis betrügerischen Zwecken dienen. Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über Fachhändler oder sonstige Anbieter abgewickelt wird, ist Sky berechtigt, die Kontaktdaten des Gewinners dem jeweiligen Fachhändler oder Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten kann. Werden die Gewinne vom Gewinner nicht innerhalb einer von Sky oder dem Fachhändler bzw. dem sonstigen Anbieter festgesetzten Frist abgeholt, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Sky.
2.3 Geldgewinne werden dem Gewinner auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung überwiesen oder per Scheck ausbezahlt. Mit der Überweisung auf das benannte Konto wird Sky von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Gewinns frei. Für den Fall, dass die Angabe der persönlichen Daten oder der Bankverbindung des Kunden fehlerhaft sind oder eine Überweisung des Geldgewinns bzw. die Zusendung des Schecks aus anderen, nicht von Sky zu vertretenden Umständen nicht erfolgt, bestehen keine Ansprüche gegen Sky.
2.4 Handelt es sich bei dem Gewinn um ein KFZ (oder um Motorräder und vergleichbare Preise), kann dem Gewinner ein KFZ-Händler mitgeteilt werden, bei dem das KFZ innerhalb einer festgesetzten Frist vom Gewinner abgeholt werden muss. Wird das KFZ nicht innerhalb dieser Frist vom Gewinner abgeholt, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Sky. Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung des KFZ entstehen sowie sämtliche Folgekosten (z.B. KFZ-Steuer, Versicherung, laufender Unterhalt etc.) trägt der Gewinner, soweit nicht anders vereinbart, selbst.
2.5 Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, erfolgt die Abwicklung allein durch den Reiseveranstalter, der den Gewinnern von Sky bekannt gegeben wird. Der Reiseveranstalter setzt sich mit den Gewinnern bezüglich der konkreten Reisebuchung in Verbindung. Den Gewinnern ist es nicht gestattet den Reiseveranstalter unaufgefordert selbst, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Sky zu kontaktieren. Insbesondere telefonische Buchungen können nicht vorgenommen werden. Die Reise muss grundsätzlich zu den vom Veranstalter bestimmten Konditionen und Zeiten angetreten werden. Sollte die Reise zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht angetreten werden, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Sky. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Mit der Bestätigung der Reise durch den Gewinner unterliegt diese den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der weiteren Leistungsträger. Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis haftet ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger, nicht jedoch Sky. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen (z.B. durch Reiseterminänderungen nach Vereinbarung mit dem Veranstalter) trägt der Gewinner selbst. Die Anreise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) organisiert der Gewinner, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, selbst. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Gewinner ebenso, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, selbst, wie die Kosten für private Aufwendungen wie Telefongebühren, Minibarnutzung, etc. Sky haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Reisveranstalter erbrachten Leistungen und/ oder für die Insolvenz des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistung bzw. des Gewinns.
2.6 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.
2.7 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.
2.8 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

3. Datenschutz

3.1 Durch die Gewinnspiel-Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Sky die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den Fachhändler oder sonstigen Anbieter übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf.
3.2 Sky verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Inbsesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformationen hingewiesen.

4. Sonstiges

4.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4.3 Sky behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

 

Stand: Juli 2009