Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Wettskandal erstmals hart durchgegriffen und Marcel Schuon als einen der beschuldigten Profis drastisch bestraft. Das DFB-Sportgericht sperrte den früheren Osnabrücker „wegen unsportlichen Verhaltens" für zwei Jahre und neun Monate bis einschließlich 31. August 2012 - und fällte damit aus Sicht der betroffenen Verantwortlichen aus Osnabrück sogar noch ein zu mildes Urteil.
„Ich halte die Sperre für zu kurz", sagte VfL-Präsident Dirk Rasch in einer ersten Reaktion dem SID. Claus-Dieter Wollitz, im fraglichen Tat-Zeitraum noch Coach des VfL, hatte schon Ende vergangenen Jahres „lebenslänglich" für Spieler gefordert, die wie Schuon der Manipulation von Bundesligaspielen für schuldig befunden werden - und wiederholte diese Forderung nun. „Das ist das aller-, allerletzte. Ich bin nach wie vor dieser Meinung, weil es auf den Fußball bezogen das Schlimmste ist, was ein Spieler tun kann", sagte Wollitz dem SID. An den Ergebnissen der Profiklubs hingen Existenzen, ergänzte Wollitz.
„Ich bin der Meinung, dass die für den Abstieg verantwortlich waren", sagte er mit Blick auf Schuon und weitere Profis, gegen die noch ermittelt wird. „Wir wären nicht abgestiegen, wenn das nicht passiert wäre. Osnabrück ist nicht irgendein Klub für mich, ich war da fünf Jahre und habe geholfen, etwas aufzubauen. Aber das wird dir durch die weggezogen", sagte der jetzige Trainer von Energie Cottbus. Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass sich Schuon gegenüber einem Inhaber eines Wettbüros bereit erklärt hatte, die Ergebnisse der Zweitligaspiele des VfL gegen Carl Zeiss Jena am 2. Mai 2008, Alemannia Aachen (21. November 2008), den FC Augsburg (17. April 2009) sowie den 1. FC Nürnberg (13. Mai 2009) zugunsten des Gegners zu beeinflussen.
Ein Nachweis, dass es seitens von Schuon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden, auch wenn dem Spieler nach der Begegnung in Augsburg bestehende Wettschulden in Höhe von 25.000 Euro erlassen wurden. Im Rahmen der Ermittlungen wurde Schuon zweimal angehört. Dabei räumte er die Vorwürfe im Wesentlichen ein, so dass es einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht nicht mehr bedurfte.
Bei der Strafzumessung wurde zugunsten Schuons insbesondere berücksichtigt, dass er an der Aufklärung von Manipulationsvorwürfen zumindest in Teilbereichen mitgewirkt hat. Schuon sei sich bewusst, hieß es in der Stellungnahme des DFB, „dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat".
Der Beginn der Sperre für den 25-Jährigen wurde auf den 1. Dezember 2009 festgelegt, dem Tag des Ausschlusses Schuons aus dem Kader seines damaligen Arbeitgebers SV Sandhausen.